Ratgeber · Soforthilfe

Rückstau im Keller – was tun? Soforthilfe und Vorbeugung

Abwasser drückt in den Keller? So handeln Sie sofort richtig, wer zuständig ist, was die Versicherung zahlt und wie eine Rückstausicherung schützt.

Von der Redaktion Rohrreinigung Festpreis2 Min. Lesezeit
Rückstau im Keller – was tun? Soforthilfe und Vorbeugung

Kurz beantwortet

Drückt Abwasser in den Keller, sollten Sie sofort kein Wasser mehr benutzen, den Strom im betroffenen Bereich abschalten, sofern das gefahrlos möglich ist, und einen Kanal-Notdienst rufen. Ursache ist entweder eine Verstopfung im eigenen Hauskanal oder ein überlasteter öffentlicher Kanal nach Starkregen. Eine gewartete Rückstausicherung verhindert, dass Abwasser ins Haus zurückdrückt.

Rückstau ist einer der unangenehmsten Notfälle im Haus: Abwasser drückt aus dem Bodenablauf, aus der Dusche oder der Toilette im Keller nach oben. Jetzt zählt schnelles, besonnenes Handeln.

Sofort-Maßnahmen: Das tun Sie jetzt

  1. Kein Wasser mehr benutzen. Nicht spülen, nicht duschen, keine Wasch- oder Spülmaschine starten – im ganzen Haus.
  2. Strom abschalten. Steht Wasser im Keller, schalten Sie die Sicherung für diesen Bereich aus – aber nur, wenn Sie dafür nicht ins Wasser müssen.
  3. Nicht ins Abwasser treten. Es kann Keime enthalten. Tragen Sie Gummistiefel und Handschuhe.
  4. Wertsachen sichern. Möbel, Kartons und Geräte nach oben bringen.
  5. Fotos machen. Wasserstand und Schäden dokumentieren – das brauchen Sie für die Versicherung.
  6. Notdienst rufen. Ein Kanal-Notdienst pumpt ab und öffnet die Leitung.

Woher kommt der Rückstau?

Es gibt zwei typische Ursachen:

Ursache Erkennungszeichen Zuständig
Verstopfung im eigenen Hauskanal tritt bei trockenem Wetter auf, oft nur im eigenen Haus Eigentümer
Überlasteter öffentlicher Kanal nach Starkregen, oft in mehreren Häusern der Straße Gemeinde / Abwasserbetrieb

Im ersten Fall muss die Verstopfung im Hauskanal beseitigt werden – mit Hochdruck oder Spirale. Im zweiten Fall drückt Wasser aus dem öffentlichen Netz zurück, weil es bei Starkregen voll ist. Dagegen hilft nur eine funktionierende Rückstausicherung.

Was ist die Rückstauebene?

Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der Wasser im Kanalnetz ansteigen kann – in der Regel die Oberkante der Straße vor Ihrem Haus. Alle Abläufe, die tiefer liegen (Kellerablauf, Waschmaschinenanschluss, Dusche im Keller), sind gefährdet und müssen gesichert sein.

So schützen Sie Ihren Keller

  • Rückstauverschluss (Rückstauklappe): schließt automatisch, wenn Wasser zurückdrückt. Muss regelmäßig gewartet werden, sonst klemmt er im Ernstfall.
  • Hebeanlage: pumpt Abwasser aus tiefliegenden Räumen über die Rückstauebene. Die sicherste Lösung für bewohnte Kellerräume.
  • Regelmäßige Kanalreinigung: verhindert, dass Ablagerungen oder Wurzeln den eigenen Hauskanal verengen.

Unsere Rückstauklappenreinigung und Hebeanlagenreinigung sorgen dafür, dass die Sicherung funktioniert, wenn es darauf ankommt.

Zahlt die Versicherung?

  • Elementarschadenversicherung: deckt häufig Schäden durch Rückstau nach Starkregen ab – als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung: zahlt bei Leitungswasserschäden, aber nicht immer bei Rückstau.
  • Wichtig: Fehlt eine vorgeschriebene Rückstausicherung, kann die Versicherung Leistungen kürzen.

Wir dokumentieren Ursache und Schaden mit Fotos und Protokoll – das erleichtert die Schadensmeldung.

Brauchen Sie Hilfe?Rund um die Uhr erreichbar – Festpreis vor Arbeitsbeginn.01520 6132122

Häufige Fragen

Ist eine Rückstausicherung Pflicht?
Nach DIN 1986-100 müssen Abläufe unterhalb der Rückstauebene – meist der Straßenoberkante – gegen Rückstau gesichert sein. Viele kommunale Abwassersatzungen schreiben das vor. Ohne Sicherung kann die Versicherung Leistungen kürzen.
Wie oft muss eine Rückstauklappe gewartet werden?
Wir empfehlen eine Wartung durch einen Fachbetrieb mindestens zweimal im Jahr. Dazwischen sollten Sie regelmäßig prüfen, ob sich die Klappe leicht bewegen lässt.
Wer zahlt, wenn der öffentliche Kanal überläuft?
Für den öffentlichen Kanal ist die Gemeinde zuständig. Ob sie haftet, hängt vom Einzelfall ab. Schäden im Haus sind häufig über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt.
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Gut zu wissen – für Sie und Ihre Angehörigen

  • Preis vor Arbeitsbeginn: Sie erfahren den Festpreis, bevor wir anfangen. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts gemacht.
  • Zahlung erst nach der Arbeit: Keine Vorkasse. Sie zahlen, wenn alles wieder läuft – per EC-Karte, bar oder auf Rechnung.
  • Wir erklären alles in Ruhe: Der Monteur zeigt Ihnen, was er macht, und beantwortet Ihre Fragen – ohne Fachchinesisch.
  • Angehörige können anrufen: Kinder, Enkel oder Nachbarn können den Termin für Sie vereinbaren und bei Bedarf dabei sein.

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