Kurz beantwortet
Grundsätzlich ist der Vermieter für funktionierende Abwasserleitungen verantwortlich und trägt die Kosten einer Rohrreinigung. Hat der Mieter die Verstopfung nachweislich selbst verursacht, etwa durch Feuchttücher oder Essensreste in der Toilette, muss er zahlen. Die Beweislast liegt in der Regel beim Vermieter. Mieter sollten eine Verstopfung sofort melden.
Wenn in einer Mietwohnung das Wasser nicht mehr abläuft, stellt sich schnell die Frage: Wer bezahlt die Rohrreinigung? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wo die Verstopfung sitzt und wer sie verursacht hat.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mieterverein, Haus-und-Grund-Verein oder ein Anwalt.
Die Grundregel: Der Vermieter ist verantwortlich
Nach dem Mietrecht muss der Vermieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 BGB). Dazu gehören funktionierende Abwasserleitungen. Verstopfungen, die durch normale Nutzung, alte Rohre, Ablagerungen über Jahre oder Wurzeln im Kanal entstehen, zahlt deshalb der Vermieter.
Wann der Mieter zahlen muss
Der Mieter muss zahlen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat – zum Beispiel durch:
- Feuchttücher, Hygieneartikel oder Windeln in der Toilette,
- größere Mengen Fett oder Essensreste in der Spüle,
- Gegenstände, die in den Abfluss gelangt sind.
Wichtig: In der Regel muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Sitzt sie in einer Leitung, die mehrere Wohnungen nutzen, ist das meist nicht möglich.
Und die Kleinreparaturklausel?
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie betrifft Teile, auf die der Mieter häufig direkten Zugriff hat, etwa Wasserhähne oder Duschköpfe. Ob eine Rohrreinigung darunter fällt, ist umstritten – bei Verstopfungen in Leitungen in der Wand oder im Boden in der Regel nicht.
Was Mieter tun sollten
- Sofort melden. Informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung, sobald ein Abfluss nicht mehr richtig abläuft.
- Nicht selbst mit Chemie arbeiten. Wenn dadurch Rohre beschädigt werden, kann das teuer werden.
- Im Notfall handeln. Droht Schaden und ist der Vermieter nicht erreichbar, dürfen Sie einen Fachbetrieb beauftragen. Informieren Sie den Vermieter danach umgehend.
- Dokumentieren. Fotos, Rechnung und ein Protokoll des Fachbetriebs zur Ursache helfen später bei der Klärung.
Was Vermieter wissen sollten
- Bei wiederkehrenden Verstopfungen lohnt eine Kamera-Untersuchung, um bauliche Ursachen zu finden.
- Regelmäßige Wartung von Fallrohren und Grundleitungen verhindert teure Notdiensteinsätze.
- Wir stellen Rechnungen auf Wunsch direkt an Hausverwaltung oder Eigentümer aus und dokumentieren die Ursache.
Zahlt die Versicherung?
Die Rohrreinigung selbst zahlt die Versicherung meist nicht. Folgeschäden – etwa durch Wasser, das aus einer verstopften Leitung ausgetreten ist – können aber über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sein. Schäden durch Rückstau nach Starkregen deckt häufig eine Elementarschadenversicherung.
Mehr zu den Kosten lesen Sie im Ratgeber Was kostet eine Rohrreinigung?.
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter selbst einen Rohrreiniger beauftragen?
Können Rohrreinigungskosten auf die Nebenkosten umgelegt werden?
Was, wenn nicht klar ist, wer die Verstopfung verursacht hat?
Gut zu wissen – für Sie und Ihre Angehörigen
- Preis vor Arbeitsbeginn: Sie erfahren den Festpreis, bevor wir anfangen. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts gemacht.
- Zahlung erst nach der Arbeit: Keine Vorkasse. Sie zahlen, wenn alles wieder läuft – per EC-Karte, bar oder auf Rechnung.
- Wir erklären alles in Ruhe: Der Monteur zeigt Ihnen, was er macht, und beantwortet Ihre Fragen – ohne Fachchinesisch.
- Angehörige können anrufen: Kinder, Enkel oder Nachbarn können den Termin für Sie vereinbaren und bei Bedarf dabei sein.
Rufen Sie uns einfach an: 01520 6132122




